Steuern auf ein notwendiges Minimum reduzieren

Stellt man die Frage, wie man Steuern auf ein notwendiges Minimum reduzieren kann, ohne Verwaltungsaufwand, der aktuell bei 100 Mio € liegt, so bleiben wenige Steuerarten übrig, wenn man keine separate Behörde zur Einziehung der Steuern beschäftigen will w.z.B. Finanzämter. Bis auf 17 hier benannte Steuern fallen alle Steuern weg. Die Einnahmen genügen, alle wesentlichen Staatsausgaben Deutschlands zu decken.

Weder die MwSt. noch die Lohn- und Einkommenssteuer noch die Unternehmens bzw. Körperschaftssteuer werden erhoben. Der Binnenmarkt wird damit vergrößert und der Staat spart 100 Mio €, die allein für das Eintreiben dieser Steuern aufgebraucht würden.

Unsere Steuerentlastungsmaßnahmen

1

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird verdoppelt und als Flatrate festgelegt, während Gemeinden Hebesätze darüber frei bestimmen können. Jeder Bürger erhält einen Freibetrag, der dem Wert einer 33 m² Wohnung entspricht. Eine 3-köpfige Familie zahlt für eine 100 m² Wohnung weiterhin etwa 72 €. Die Einnahmen werden zu je einem Drittel an Bund, Länder und Gemeinden verteilt, insgesamt etwa 30 Mrd. €.

2

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird nur noch für Gewerbe-Immobilien erhoben und liegt nur noch bei 2 %. Die Steuer geht wieder jeweils zu 1/3 an Bund, Länder und Gemeinden. Privater Grunderwerb ist grunderwerbssteuerfrei, um den Wohnungsverkehr, d.h. Austausch von Wohnraum zu beschleunigen und kostenfrei zu halten. (geschätzt 8 Mrd. €)

3

Gewerbe-Mietsteuer

Die Gewerbemietsteuer beträgt pauschal 10 % der Gewerbemiete, die jeweils der Vermieter an die Gemeinde abführt. (geschätzt 4 Mrd. €)

4

Hypothekenzinssteuer

Beim Immobilienkauf fällt eine Hypothekenzinssteuer an, die den halben Zinssatz der Hypothek beträgt und monatlich gezahlt wird. Für selbstgenutzten Wohnraum wird 1 % des Zinssatzes erlassen, bei vermieteten Wohnraum zusätzlich 1 % erhoben. Käufer von Mietwohnungen zahlen generell nur 1 % Zins. Diese Regelung entlastet Selbstnutzer und fördert deren Kaufabsicht, während der soziale Wohnungsbau eingestellt wird. Die Steuererträge werden auf etwa 5 Mrd. € geschätzt.

5

Aktiengewinnsteuer

10 % Aktiengewinnsteuer ab 1 Euro (ohne Freibetrag). (geschätzt 5 Mrd. €)

6

Zinsertragssteuer

30 % beträgt die Zinsertragssteuer, die von den Banken direkt ohne Freibetrag auf alle Zinseinnahmen abgeführt wird. Bei einem Goldstandard ohne Inflation, wird der Sparetrag dennoch jährlich zunehmen. Damit soll auch bewirkt werden, dass Geld prinzipiell in die Wirtschaft investiert wird. (geschätzt 15 Mrd. €)

7

Kfz.-Steuer

Kfz.-Steuer wird auf alle Fahrzeuge erhoben und nur auf die PS und das Gewicht des Fahrzeugs ausgerichtet und beträgt p.a. max. 2 % des Neupreises. (geschätzt 2 Mrd. €)

8

Fahrzeugkauf-Steuer

Die Fahrzeugkauf-Steuer beträgt 20 %, wenn der Kauf privat bzw. 10 %, wenn er gewerblich erfolgt. Diese Konsum-Steuer, die auch von Unternehmen nicht verrechnet werden kann, erhöht sich auf 25 %, wenn der Wert des Fahrzeuges 100.000 € übersteigt. (geschätzt 25 Mrd. €)

9

Versicherungssteuer

20 % beträgt die Versicherungssteuer auf alle Versicherungen. (geschätzt 20 Mrd. €)

10

Plattformsteuer

Um Wettbewerb und Einzelhandel zu stärken, wird eine Plattformsteuer eingeführt, die 10 % eines Plattform-Kaufpreises beträgt und vom Plattformbetreiber direkt an das Wirtschaftsministerium abgeführt wird. Diese Plattformsteuer wird von allen marktdominieren Unternehmen gezahlt, die Waren und Leistungen Dritter anbieten, w.z.B. Amazon, Microsoft, Flixbus, Lieferando Booking.com etc. (geschätzt 10 Mrd. €)

11

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer auf Privat-Immobilien beginnt oberhalb von 2 Mio € und liegt bei 20 % bzw. bei Unternehmen und Gewerbe-Immobilien 25 %. Sie wird plus Zins ins Grundbuch eingetragen und fällt erst bei Verkauf der Unternehmen oder Immobilien an. Erfolgt kein Verkauf kann sie über 10 Jahre + Zins in Raten getilgt werden. Der Zinssatz steigt jährlich um 1 % und beginnt mit 3 %. (geschätzt 30 Mrd. €)

12

Beschäftigten-Steuer

Unternehmens- bzw. Körperschaftssteuer wird erlassen und stattdessen eine Beschäftigten-Steuer von 10 % eingeführt, die auf das Jahresgehalt eines Mitarbeiters bezogen ist. Staatliche sowie soziale Unternehmen (wie Krankenhäuser, Pflegeheime) sind von dieser Steuer befreit. Die Steuer ist direkt durch das Unternehmen zahlbar. Dafür entfallen Lohnsteuer, Einkommensteuer und alle Unternehmenssteuern auf Gewinne, um so die Wiederansiedlung von Unternehmen dauerhaft zu sichern (geschätzt 180 Mrd. €)

13

Spekulationssteuer

Eine Spekulationssteuer fällt nur bei Verkauf von Gewerbe-Immobilien an und wird stets mit jeweils 20 % des Mehrerlöses erhoben. (geschätzt 4 Mrd. €).

14

Lotterie- und Glücksspielsteuer

Lotterie-/Glücksspielsteuer pauschal 10 % aller Einzahlungen. (geschätzt 3 Mrd. €)

15

Vital-Steuer

Eine 30 % Vital-Steuer wird auf gesundheitsgefährdende Lebensmittel wie Zucker, Alkohol und gesättigte Fette erhoben. Diese Erziehungssteuer zielt darauf ab, gesundes Essen zu fördern und Krankenkassen zu entlasten, indem die Einnahmen an Krankenhäuser verteilt werden. Die Steuer wird auch auf den Verkaufserlös von Herstellern und Importeuren angewendet. Die geschätzten Einnahmen betragen 1 Mrd. €.

16

Globalsteuer

Für Unternehmen, die länderüberschreitend in Deutschland tätig sind, wird eine Globalsteuer fällig, die 0,5 % des global ausgewiesenen Gewinns beträgt. Diese Steuer kommt allein dem Bund zu. (geschätzt 10 Mrd. €)

17

Steuerwegfall

Die Verwaltung und Entschädigung der Kirchensteuer entfällt, da Religionsgemeinschaften diese selbst einziehen und der Staat 400 Mio. € spart, ebenso wie 600 Mio. € Entschädigungen für vergangene Enteignungen. Zudem entfallen Steuern auf Waldgebiete und Naturflächen, die für alle Menschen zugänglich bleiben. Es gibt keine Verbote für Holz- oder Pilzesammeln und keine Abholzungs- oder Aufforstungsauflagen, da Waldbesitzer traditionell nachhaltig wirtschaften.

Die Einführung dieses Steuersystems setzt natürlich zeitnah die Einführung eines Edelmetall-Standards voraus, damit eines der (apokalyptischen) Grundübel, die Inflation beseitigt und ein nationales Demokratisches Geldsystem geschaffen werden kann.

Unsere Philosophie

Wir gehen davon aus, dass von den aktuell 990 Mrd. € Steuern, die erhoben werden, geschätzt 330 Mrd. € Steuern genügen, um alle Aufgaben des Staates zufriedenstellend zu erfüllen. Die Einführung dieses Models setzt eine Job-Quote für Arbeitslose voraus und einen Mindestlohn, der den der Schweiz automatisch übernimmt.

Es entfallen bei allen Unternehmen und allen Privatpersonen die Steuererklärungen, da diese mit diesen Steuern überflüssig sind, da alle 17 Steuerarten sofort und jeweils direkt an das Wirtschaftsministerium gezahlt werden. Ebenfalls entfällt damit die Notwendigkeit von Finanzämtern, deren Gebäude saniert und als Bürohäuser frei vermietet werden können. Die Einnahmen aus diesen Mieten fließen in die Rentenkassen. Die o.g. Steuern reichen aus, um alle Aufgaben der Gemeinden, der Länder und des Bundes zu erfüllen. Die Überschüsse der Steuereinnahmen würden der Tilgung der Staatschulden dienen.